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Kfz - Namensänderung in den Fahrzeugpapieren per Post 

Die Fahrzeughalterin oder der -halter hat den Namen geändert.

  • Überblick

    Hat sich Ihr Name nach der Heirat, der Scheidung, der Einbürgerung geändert oder haben Sie Ihre Firma umbenannt?  Dann denken Sie bitte  daran, dass Sie auch Ihren Fahrzeugschein und  -brief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II  austauschen oder  berichtigen lassen müssen.

    Hinweis:

    Eventuell müssen Sie noch weitere Dokumente ändern lassen. Informationen dazu finden Sie unter "ähnliche Dienstleistungen" auf dieser Seite.

    Für dieses Anliegen können Sie auch einen Online-Termin buchen.

    Öffnungszeiten


    Eine Vorsprache ist  - bis auf die Außerbetriebssetzungen -  nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
    Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen.

  • Details

    Unterlagen

    • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II im Original 
    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
    • Bericht über letzte Hauptuntersuchung im Original
    • Personalausweis oder Pass in Kopie
    • ggf. Stammbuch in Kopie, wenn der Personalausweis oder Pass noch nicht geändert ist
    • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (wenn das Fahrzeug auf eine Firma angemeldet ist) in Kopie
    • Auszug aus dem Vereinsregister und Ausweis des oder der Vorsitzenden (wenn das Fahrzeug auf einen Verein angemeldet ist) in Kopie

    Gebühren

    • Die Gebühr beträgt 11,70 €
    • ggf. zuzüglich 3,90 € für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II

    Rechtsgrundlagen

    • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    • Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
    • Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
    • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Kontakt

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