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Rechnungsstelle Polizeianzeigen 

Informationen zu Fahrverboten als Folge einer polizeilichen Anzeige.

  • Überblick

    1.) Informationen zu Fahrverboten:

    Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und vorübergehend Ihren Führerschein abgeben müssen, hängt der Verfahrensablauf davon ab, welche Stelle den Bußgeldbescheid ausgestellt hat.

    Unterschieden wird zwischen Bußgeldbescheiden der Stadt Leverkusen und Bescheiden anderer Bußgeldbehörden. Die verschiedenen Möglichkeiten werden im Folgenden erläutert:

    Bußgeldbescheide der Stadt Leverkusen:

    Hat der Betroffene eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens einen Bußgeldbescheid von der Stadt Leverkusen erhalten und muss seinen Führerschein daher in amtliche Verwahrung geben? (Beachten Sie hierbei bitte die Hinweise auf der Rückseite des Bußgeldbescheides.)

    In diesem Fall gibt es folgende Möglichkeiten, den Führerschein in amtliche Verwahrung zu geben:

    1. Übersendung per Post (Die Adresse unserer Dienststelle entnehmen Sie bitte dem Bußgeldbescheid.)

    Hinweis: Es ist zu beachten, dass die Frist des Fahrverbotes erst mit dem Tag des Posteingangs bei der Stadtverwaltung beginnt. Eine Anrechnung der Postlaufzeit auf die Fahrverbotsfrist ist nicht möglich.

    2. Der Führerschein kann auch persönlich bei uns oder durch eine andere Person abgeben werden. (Die Adresse unserer Dienststelle entnehmen Sie bitte dem Bußgeldbescheid).

    Hinweis: Bitte bringen Sie dann Ihren Bußgeldbescheid mit, damit der Vorgang schneller aufgefunden werden kann.

    Die Frist des Fahrverbotes beginnt mit dem Tag der Abgabe.

    Der Führerschein wird nach Ablauf der Fahrverbotsfrist in unserer Dienststelle wieder persönlich ausgehändigt. Eine andere, bevollmächtigte Person kann ebenfalls die Abholung übernehmen. Sollte der Wohnort des Betroffenen außerhalb von Leverkusen liegen, kann der Führerschein auf Wunsch auch zugesandt werden.

    3. Sollte der Wohnort des Betroffenen außerhalb von Leverkusen liegen, können Sie den Führerschein auch bei der Bußgeldbehörde des entsprechenden Wohnortes in amtliche Verwahrung geben, sofern diese im Rahmen der Amtshilfe auch Fahrverbote anderer Bußgeldbehörden vollstreckt.

    Hinweis: Es ist daher sinnvoll, vor Ablieferung Ihres Führerscheins bei der jeweiligen Bußgeldbehörde nachzufragen, ob diese auch die Vollstreckung auswärtiger Fahrverbote vornimmt.

    Bußgeldbescheide anderer Bußgeldbehörden:

    Wir vollstrecken im Rahmen der Amtshilfe auch Fahrverbote anderer Bußgeldbehörden.

    Hat der Betroffene eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens einen Bußgeldbescheid von einer Bußgeldbehörde außerhalb Leverkusens erhalten und muss den Führerschein daher in amtliche Verwahrung geben?

    In diesem Fall kann der Führerschein persönlich bei uns abgegeben werden.

    Wir Informieren daraufhin die zuständige Bußgeldbehörde über die Abgabe des Führerscheins bei uns.

    Hinweis: Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie den Bußgeldbescheid mitbringen.

    Auch hier beginnt die Frist des Fahrverbotes mit dem Tag der Abgabe.

    Der Führerschein wird nach Ablauf der Fahrverbotsfrist in unserer Dienststelle wieder persönlich ausgehändigt. Eine vom Betroffenen bevollmächtigte Person kann ebenfalls mit der Abholung des Führerscheines beauftragt werden.

    Allgemeiner Hinweis:

    Bitte beachten Sie, dass Sie unmittelbar nach Abgabe Ihres Führerscheins bis zum Ende der Fahrverbotsfrist keine Kraftfahrzeuge mehr führen dürfen. Dies gilt auch unmittelbar nach Abgabe Ihres Briefes bei der Post.

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  • Details

    Hinweise

    Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr.
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Patrick Lukas

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