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Kfz - Saisonkennzeichen - allgemein per Post 

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr nutzen möchten, können Sie ein Saisonkennzeichen beantragen. Den Zeitraum können Sie selbst festlegen. Allerdings darf der Saisonzeitraum nicht kürzer als 2 Monate und nicht länger als 11 Monate sein.

  • Überblick

    Die Versicherung vermerkt diesen Zeitraum auf der Versicherungsbestätigung. Sie dürfen ein Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen nur während des Zuteilungszeitraumes auf öffentlichen Straßen und Plätzen nutzen oder abstellen.

    Vorteil: Die Abmeldung und die Anmeldung entfallen, da die Zulassung für einen wiederkehrenden Zeitraum besteht.

    Ihr Wunschkennzeichen können Sie unter Wunschkennzeichen | Stadt Leverkusen reservieren.

    Öffnungszeiten


    Eine Vorsprache ist  - bis auf die Außerbetriebssetzungen -  nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
    Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen.

  • Details

    Unterlagen

    • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
    • Kennzeichenschild beziehungsweise -schilder im Original
    • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung im Original
    • 7-stellige eVB-Nummer für den elektronischen Abruf der Versicherungsdaten
    • Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) in Kopie
    • Vollmacht bei Vertretung in Kopie
    • ausgefülltes SEPA-Mandat im Original (das Formular kann über Downloads/Links heruntergeladen werden) im Original

    Gebühren

    • Änderung Saisonkennzeichen: 27,80 €
    • ggf. zuzüglich 3,90 € für die Zulassungsbescheinigung Teil II
    • ggf. zuzüglich 5,10 € für den Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Im Zusammenhang mit einer Zulassung oder Umschreibung des Fahrzeuges werden  nur die Zulassungs- beziehungsweise Umschreibungsgebühren fällig. Nähere Informationen hierzu: siehe ähnliche Dienstleistungen

    Rechtsgrundlagen

    • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    • Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
    • Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
    • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
    • Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung (BEG NRW)
    • Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer (VMZbVK)
  • Kontakt

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