Kfz - Saisonkennzeichen - allgemein per Post
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr nutzen möchten, können Sie ein Saisonkennzeichen beantragen. Den Zeitraum können Sie selbst festlegen. Allerdings darf der Saisonzeitraum nicht kürzer als 2 Monate und nicht länger als 11 Monate sein.
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Überblick
Die Versicherung vermerkt diesen Zeitraum auf der Versicherungsbestätigung. Sie dürfen ein Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen nur während des Zuteilungszeitraumes auf öffentlichen Straßen und Plätzen nutzen oder abstellen.
Vorteil: Die Abmeldung und die Anmeldung entfallen, da die Zulassung für einen wiederkehrenden Zeitraum besteht.
Ihr Wunschkennzeichen können Sie unter Wunschkennzeichen | Stadt Leverkusen reservieren.
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist - bis auf die Außerbetriebssetzungen - nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen. -
Details
Unterlagen
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- Kennzeichenschild beziehungsweise -schilder im Original
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung im Original
- 7-stellige eVB-Nummer für den elektronischen Abruf der Versicherungsdaten
- Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) in Kopie
- Vollmacht bei Vertretung in Kopie
- ausgefülltes SEPA-Mandat im Original (das Formular kann über Downloads/Links heruntergeladen werden) im Original
Gebühren
- Änderung Saisonkennzeichen: 27,80 €
- ggf. zuzüglich 3,90 € für die Zulassungsbescheinigung Teil II
- ggf. zuzüglich 5,10 € für den Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II
- Im Zusammenhang mit einer Zulassung oder Umschreibung des Fahrzeuges werden nur die Zulassungs- beziehungsweise Umschreibungsgebühren fällig. Nähere Informationen hierzu: siehe ähnliche Dienstleistungen
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung (BEG NRW)
- Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer (VMZbVK)
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Downloads / Links
Links und Downloads
- Zulassungsvollmacht
- SEPA-Mandatzur Fahrzeugzulassung
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Kontakt
Organisationseinheiten