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Kfz - Technische Veränderungen am Fahrzeug per Post 

An Ihrem Fahrzeug wurden technische Veränderungen durchgeführt, die eintragungspflichtig sind.

  • Überblick

    Zunächst müssen Sie das Fahrzeug einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr zur Abnahme vorführen.

    Folgende Änderungen müssen Sie dem Fachbereich Straßenverkehr unverzüglich melden, damit die Fahrzeugpapiere berichtigt werden können:

    • Änderung der Fahrzeugklasse
    • Änderung von Hubraum oder Leistung
    • Änderung der Höchstgeschwindigkeit
    • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder Anhängelast
    • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, außer bei PKW und Krafträdern
    • Änderung der Sitz-/Liege- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibusen (KOM)
    • Änderung der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeug-Steuer oder Verkehrsverbote auswirken
    • Änderungen, die eine Ausnahmgegenehmigung erfordern
    • wenn aus anderen Gründen die unverzügliche Änderung der Fahrzeugpapiere aus den Unterlagen des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr hervorgeht 

    Bei Änderung der Fahrzeugart, zum Beispiel von PKW in LKW, müssen Sie eine neue Versicherungsbestätigung vorgelegen.

    Sie können auch online einen Termin für dieses Anliegen buchen. Bitte folgen Sie diesem Link zur Online-Terminvereinbarung.

    Öffnungszeiten


    Eine Vorsprache ist  - bis auf die Außerbetriebssetzungen -  nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
    Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen.

  • Details

    Unterlagen

    • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
    • Bericht über letzte Hauptuntersuchung im Original
    • Prüfbericht /Einbaubescheinigung im Original
    • bei Änderung der Fahrzeugart: 7-stellige eVB-Nummer für den elektronischen Abruf der Versicherungsdaten 

    Gebühren

    • 12,10 €
    • ggf. zuzüglich 3,90 € für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II

    Rechtsgrundlagen

    • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    • Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
    • Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
    • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Kontakt

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