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Kfz - Umschreibung eines Fahrzeuges auf einen anderen Halter - per Post 

Umschreibung eines Fahrzeuges auf einen anderen Halter bedeutet: Ein Fahrzeug mit einem LEV oder OP Kennzeichen soll auf einen anderen Halter umgeschrieben werden.
Wegen der aktuell starken Einschränkungen beim Publikumsverkehr bieten wir Ihnen seit 14. April 2020 vorübergehend an, die Umschreibung per Post zu beantragen. Wahlweise können Sie auch einen Zulassungsdienst beauftragen.

  • Überblick

    Alle notwendigen Unterlagen finden Sie unter dem Reiter "Details". Bitte beachten Sie, welche der Dokumente im Original und welche in Kopie (gut leserlich) an uns gesandt werden müssen.

    Ist das Fahrzeug noch zugelassen, kann das bisherige Kennzeichen beibehalten werden. Sie können sich jedoch auch ein Wunschkennzeichen zuteilen lassen. Dann müssen die bisherigen Kennzeichenschilder vorgelegt werden.
    Ist das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, besteht kein Anspruch auf Beibehaltung des letzten Kennzeichens.

    Kennzeichen online auswählen: Bitte reservieren Sie vorab gebührenfrei ein Kennzeichen, auch dann, wenn Sie keinen besonderen Wunsch haben. (Auswahl: "Das nächste freie Kennzeichen reservieren").

    Ihr Wunschkennzeichen können Sie unter Wunschkennzeichen | Stadt Leverkusen reservieren.

    Die vollständigen Unterlagen mit dem formlosen Antrag auf "Umschreibung" senden Sie bitte an: 

    Stadt Leverkusen
    Fachbereich Bürger und Straßenverkehr
    Kfz-Zulassungsstelle
    Haus-Vorster Str. 8
    51379 Leverkusen

    Bitte ergänzen Sie den formlosen Antrag um Ihre E-Mailadresse und eine Telefonnummer.
    Sobald die Zulassung abholbereit ist, erhalten Sie unaufgefordert von uns eine Mitteilung mit einem Termin. Sollten Sie als Halter nicht selbst zum Abholen kommen, muss von Ihrem Vertreter eine Vollmacht und Ihr Original-Ausweis oder Pass vorgelegt werden. Die Kennzeichenschilder bringen Sie bitte mit.
    Vor Ort an der Zulassungsstelle haben die Büros der Schildermacher geöffnet, so dass Sie auch dort die Schilder kurzfristig anfertigen lassen können.

    Öffnungszeiten


    Eine Vorsprache ist  - bis auf die Außerbetriebssetzungen -  nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
    Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen.

  • Details

    Unterlagen

    Unterlagen im Original:

    • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebestätigung
    • Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und das Kennzeichen durch ein anderes LEV- oder OP-Kennzeichen ersetzt werden soll
    • 7-stellige eVB-Nummer für den elektronischen Abruf der Versicherungsdaten
    • Die Vorlage des TÜV-Berichtes im Original ist nicht erforderlich, wenn die gültige Hauptuntersuchung gut leserlich in der ZBI eingetragen ist.
    • Ausgefülltes SEPA-Mandat im Original (das Formular kann über Downloads/Links heruntergeladen werden)
    • Vollmacht bei Vertretung

    Unterlagen in Kopie:

    • Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person)
    • Bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung  
    • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister, Ausweis des oder der Vorsitzenden 
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Personalausweise der Erziehungsberechtigten oder Personalausweis des Vormundes 
      Bitte beachten Sie: Die Zulassung auf minderjährige Personen ist nur möglich, sofern die Person im Besitz der für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist oder eine Schwerbehinderung vorliegt. In diesen Fällen ist der Führerschein bzw. der Schwerbehindertenausweis vorzulegen.

    Bei der Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk und Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I oder/und Teil II sowie Fahrzeugbrief oder/und Schein, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der letzten Zulassungsstelle benötigt. Diese ist von Ihnen bei der letzten Zulassungsstelle zu beantragen.

    Gebühren

    Die Gebühren richten sich nach der Art der Beantragung. Es können zusätzliche Gebühren anfallen, zum Beispiel 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.

    Zahlungsart

    Bar oder mit EC-Karte und PIN.

    Rechtsgrundlagen

    • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    • Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
    • Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
    • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
    • Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung (BEG NRW)
    • Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer (VMZbVK)
  • Kontakt

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