Kfz - Verlust des Fahrzeugscheines oder der Zulassungsbescheinigung Teil I per Post
Haben Sie Ihren Fahrzeugschein oder Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I verloren oder ist Ihnen gestohlen worden?
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Überblick
Als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter geben Sie über den Verlust oder Diebstahl eine entsprechende Erklärung ab. Die Ersatz-Zulassungsbescheingiung Teil I wird Ihnen dann sofort ausgestellt und ausgehändigt.
Möchten Sie eine andere Person beauftragen, dann beachten Sie bitte die erforderlichen Unterlagen.
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist - bis auf die Außerbetriebssetzungen - nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen. -
Details
Unterlagen
- Pass oder Personalausweis (auch der vertretenden Person) in Kopie
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
- Auszug Handelsregister oder Gewerbeanmeldung (wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen ist) in Kopie
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Personalausweise der Eltern oder Personalausweis des Vormundes in Kopie
- Bericht über letzte Hauptuntersuchung im Original
- Vollmacht und Erklärung über den Verlust oder Diebstahl bei Vertretung im Original
- Gegebenenfalls Diebstahlsanzeige der Polizei im Original
Bei der Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk und Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I oder/und Teil II sowie Fahrzeugbrief oder/und Schein, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der letzten Zulassungsstelle benötigt. Diese ist von Ihnen bei der letzten Zulassungsstelle zu beantragen im Original beizufügen.
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 11,20 €
- Eventuell zuzüglich 3,90 € für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Straßenverkehrsgesetz
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
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Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
Organisationseinheiten