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Kfz - Wechselkennzeichen per Post 

Ab 1. Juli 2012 können Sie für zwei Fahrzeuge ein Wechselkennzeichen beantragen. Dabei hat jedes Fahrzeug ein eigenes Kennzeichen, das sich nur in der letzten Ziffer der Erkennungsnummer unterscheidet.

  • Überblick

    Das Wechselkennzeichen besteht aus dem gemeinsamen Kennzeichenteil und den fahrzeugbezogenen Kennzeichenteilen. Der gemeinsame Kennzeichenteil besteht aus der Erkennungsnummer, allerdings ohne die letzte Ziffer. Dieses gemeinsame Kennzeichenteil wird jeweils an dem Fahrzeug angebracht wird, dass Sie gerade nutzen möchten. Die letzte Ziffer der Erkennungsnummer hingegen bleibt immer fest am Fahrzeug montiert.
    Es wechselt immer nur der gemeinsame Kennzeichenteil zwischen den Fahrzeugen.
    Die Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist für folgende Fahrzeugklassen möglich: 

    •  M1 - Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
    •  L - Krafträder, vierrädrige Fahrzeuge bis maximal 400 kg Leermasse, dreirädrige Fahrzeuge
    •  Anhänger der Klasse O1 - Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

    Die jeweiligen Fahrzeuge müssen der gleichen Klasse angehören und die Anzahl der Kennzeichen sowie die Abmessungen der zugeteilten Schilder müssen gleich sein. So ist ein Wechselkennzeichen für einen Personenkraftwagen und ein Motorrad nicht möglich, weil diese Fahrzeug nicht der gleichen Klasse angehören. Ein Wechselkennzeichen für ein Motorrad und ein Quad ist ebenfalls ausgeschlossen. Denn die Fahrzeuge gehören zwar der gleichen Klasse an, die Anzahl der zugeteilten Schilder ist aber nicht identisch. 

    Öffnungszeiten


    Eine Vorsprache ist  - bis auf die Außerbetriebssetzungen -  nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
    Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen.

  • Details

    Unterlagen

    Bitte beachten Sie, dass Sie die hier aufgeführten Unterlagen für beide Fahrzeuge benötigen.

    • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II im Original
    • Fahrzeugschein oder ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebestätigung im Original
    • Kennzeichenschilder bei zugelassenem Fahrzeug im Original
    • Bericht über letzte Hauptuntersuchung im Original
    • 7-stellige eVB-Nummer für den elektronischen Abruf der Versicherungsdaten im Original
    • Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person) in Kopie
    • bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung in Kopie
    • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister, Ausweis der oder des Vorsitzenden in Kopie
    • Vollmacht bei Vertretung im Original
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Personalausweise der Erziehungsberechtigten oder Personalausweis des Vormundes in Kopie
    • ausgefülltes SEPA-Mandat im Original (das Formular kann über Downloads/Links heruntergeladen werden) im Original

    Gebühren

    • Zuteilung Wechselkennzeichen: 32,30 Euro
    • gegebenenfalls zuzüglich 3,90 Euro für die Zulassungsbescheinigung Teil II
    • gegebenenfalls zuzüglich 5,10 Euro für den Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Im Zusammenhang mit einer Zulassung oder Umschreibung des Fahrzeuges werden zusätzlich zu den Zulassungs- beziehungsweise Umschreibungsgebühren nur 6 Euro fällig.
      Nähere Informationen dazu: siehe ähnliche Dienstleistungen

    Rechtsgrundlagen

    Fahrzeugzulassungsverordnung

  • Kontakt

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