Sprungmarken

Kfz - Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung (Stilllegung) - per Post 

Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wird wieder auf den bisherigen Halter zugelassen. Liegt die Außerbetriebsetzung länger als sieben Jahre zurück: siehe Dienstleistung "Kfz - Erstzulassung".

  • Überblick

    Das bisher zugeteilte Kennzeichen kann beibehalten werden, wenn es bei der Außerbetriebsetzung reserviert wurde.

    Per Post
    Alle notwendigen Unterlagen finden Sie hier unter dem Reiter "Details". Bitte beachten Sie, welche der Dokumente im Original und welche in Kopie (gut leserlich) an uns gesandt werden müssen.

    Kennzeichen online auswählen: Bitte reservieren Sie vorab gebührenfrei ein Kennzeichen, auch dann, wenn Sie keinen besonderen Wunsch haben. (Auswahl: "Das nächste freie Kennzeichen reservieren"). Nähere Informationen auch zu Wunschkennzeichen und Buchung unter Link zum Kennzeichen online.

    Die vollständigen Unterlagen mit dem formlosen Antrag auf Umschreibung des Fahrzeugs senden Sie bitte an: 

    Stadt Leverkusen
    Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr
    Kfz-Zulassungsstelle
    Haus-Vorster Str. 8
    51379 Leverkusen

    Bitte ergänzen Sie den formlosen Antrag um Ihre E-Mailadresse und eine Telefonnummer.
    Sobald die Umschreibung abholbereit ist, erhalten Sie unaufgefordert von uns eine Mitteilung mit einem Termin. Sollten Sie als Halter nicht selbst zum Abholen kommen, muss von Ihrem Vertreter eine Vollmacht und Ihr Original-Ausweis oder Pass vorgelegt werden. Die Kennzeichenschilder bringen Sie bitte mit.
    Vor Ort an der Zulassungsstelle haben die Büros der Schildermacher geöffnet, so dass Sie auch dort die Schilder kurzfristig anfertigen lassen können.

    Öffnungszeiten


    Eine Vorsprache ist  - bis auf die Außerbetriebssetzungen -  nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
    Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen.

  • Details

    Unterlagen

    Unterlagen im Original:

    • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II 
    • Abmeldebestätigung oder Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I 
    • Bericht über letzte Hauptuntersuchung 
    • 7-stellige eVB-Nummer für den elektronischen Abruf der Versicherungsdaten
    • Vollmacht bei Vertretung
    • noch vorhandene Kennzeichenschilder (bei Abholung)
    • ausgefülltes SEPA-Mandat im Original (das Formular kann über Downloads/Links heruntergeladen werden)

    Unterlagen in Kopie:

    • Personalausweis oder Pass (auch der vertretenden Person)
    • Bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
    • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister, Ausweis der oder des Vorsitzenden
    • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Personalausweise der Erziehungsberechtigten oder Personalausweis des Vormundes 
      Bitte beachten Sie: Die Zulassung auf minderjährige Personen ist nur möglich, sofern die Person im Besitz der für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist oder eine Schwerbehinderung vorliegt. In diesen Fällen ist der Führerschein bzw. der Schwerbehindertenausweis vorzulegen.

    Gebühren

    Die Gebühren richten sich nach der Art der Beantragung. Es können zusätzliche Gebühren anfallen, zum Beispiel 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen.

    Zahlungsart

    Bar oder mit EC-Karte und PIN.

    Rechtsgrundlagen

    - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    - Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    - Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
    - Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
    - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
    - Beitreibungserleichterungsgesetz/Kfz-Zulassung (BEG NRW)
    - Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer (VMZbVK)
     

  • Kontakt

Vielen Dank fürs Teilen