Behindertenhilfe - Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben, Kündigungsschutz
Begleitende Hilfen und finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben und an deren Arbeitgeber, Kündigungsschutz.
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Überblick
Schwerbehinderte Menschen, die am Arbeitsleben teilnehmen möchten, und deren Arbeitgeber können verschiedene Unterstützung von der Stadt Leverkusen erhalten. Dazu gehört unter anderem auch finanzielle Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.
Bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber benötigt dieser die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes in Köln. Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben führt die vorbereitenden Gespräche und Sachverhaltsermittlung durch und ist bemüht, einvernehmliche Lösungen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber zu finden.
Weitere Informationen können dem Merkblatt zur Behindertenhilfe entnommen werden. Sie können dieses unter Downloads/Links als PDF-Dokument herunterladen! -
Details
Unterlagen
- Bescheid über den Grad der Schwerbehinderung
- Arbeitsvertrag
- Kostenvoranschläge über Arbeitshilfen
- Antrag auf Mittel zur Ausgleichsabgabe
Die entsprechenden Antragsvordrucke können unter Formulare / Medien auf dieser Seite als PDF-Dokumente heruntergeladen werden!
Rechtsgrundlagen
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Downloads / Links
Links und Downloads
- Antrag für schwerbehinderte ArbeitnehmerInnenUnter dem Suchbegriff Ausgleichsabgabe finden Sie die entsprechenden Formulare
- Antrag für ArbeitgeberUnter dem Suchbegriff Ausgleichsabgabe finden Sie die entsprechenden Formulare
Formulare, die Sie herunterladen können
- Antrag für schwerbehinderte ArbeitnehmerInnen
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Frau Fischer – Hartmut Kolk Sachgebietsleiter Herr Mohammad – Organisationseinheiten