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Personenbezogene Schwerbehindertenparkplätze

Personenbezogene Schwerbehindertenparkplätze 

Für Schwerbehinderte mit einer außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz einzurichten.

 

  • Überblick

    Ein personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz kann vor der Wohnung oder in der Nähe der Arbeitsstätte eingerichtet werden.

    Ein Anspruch auf einen personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz ist gegeben, wenn:

    - das Merkmal "aG" oder "BL" im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist,
    - kein Stellplatz/ Garage auf dem privatem Grundstück zur Verfügung steht,
    - der Antragsteller in einer Straße lebt oder seiner Arbeit nachgeht, in der die Parksituation überwiegend so schlecht ist, dass regelmäßíg kein Parkplatz in der Nähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte zu bekommen ist,
    - eine entsprechende Ausnahmegenehmigung (blauer Parkausweis) bereits vorhanden ist.

    Voraussetzungen und Verfahren

    Auch schwerbehinderten Menschen ist laut Gesetzgeber zuzumuten, eine Strecke von bis zu 100 m von der Haustüre zu ihrem Stellplatz zurückzulegen. Auf die Art der Behinderung kommt es dabei nicht an. Sollte ein solcher Stellplatz zur Verfügung stehen, darf dieser nicht gekündigt werden. Denn in diesem Falle kann ein personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz in der Regel nicht gewährt werden. Die Kündigung des Stellplatzes müsste dem Antragsteller zur Last gelegt werden.
    Mitarbeiter der Verwaltung  werden sich die jeweilige Wohnstraße ansehen und entscheiden, ob die allgemeine Parksituation einen personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz rechtfertigt oder nicht. Auch dabei ist der 100-Meter-Radius zugrunde zu legen.

    Zu beachten ist, dass zwischen dem Antrag auf einen Schwerbehindertenparkplatz und der möglichen Errichtung eine gewisse Zeitspanne liegen kann. Der Antrag sollte daher rechtzeitig eingereicht werden.

    Kontakt

    Kontaktdaten

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

  • Details

    Unterlagen

    • Antrag: Der Vordruck kann unter Downloads/Links auf dieser Seite heruntergeladen werden
    • Vorlage der bereits vorhandenen Ausnahmegenehmigung (blauer Parkausweis) bzw. Nachweis über die Beantragung.

    Aus dem Antragsformular ergeben sich die erforderlichen Unterlagen.

    Gebühren

    Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist für den Antragsteller kostenfrei.

    Rechtsgrundlagen

    • Straßenverkehrsordnung

     

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Tobias Scheibe Bezirk II: Berg. Neukirchen, Quettingen, Bürrig, Opladen, Küppersteg
      Jan Schwarzenthal Bezirk I: Hitdorf, Rheindorf, Wiesdorf, Manfort
      Katharina Zager Bezirk III: Schlebusch, Lützenkirchen, Steinbüchel, Alkenrath

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