Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung können Sie für die Zukunft Wünsche zur medizinischen Behandlung festlegen.
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Überblick
Mit ihr können Sie jetzt schon bestimmen, ob und in welche ärztliche und intensivmedizinischen Maßnahmen Sie einwilligen oder welche Sie untersagen möchten. Einzige Bedingung: Sie müssen volljährig und einwillungsfähig sein.
Textbausteine und weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite unter "Downloads".Ähnliche Produkte
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Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Edith Cziumplik 2: A - Bib Simone Schumann 2: Bic - Cl Meike Rapp 2: Cm - Eg Moriah Siedner 2: Eh - Fre Jennifer van Ieperen 2: Frf - Hein Ann-Katrin Sachs 2: Heio - Jur Kathrin Schubert 2: Jus - Kr Josefine Borengässer 2: Ks - Meq Nathalie Nowak 2: Mer - Pe Sylvia Groß 2: Pf - Schav Yvonne Berg 2: Schaw - Sek Kerstin Macykowski 2: Sel - Tn Lea Weilnböck 2: To - Wer Solveig Reichert-Petrovic 2: Wes - Z Sidika Bagdatlioglu-Günes 3: Allg. Verwaltung, Registrierungen Sandra Broscheid-Arenz 3: Allg. Verwaltung, Registrierungen Organisationseinheiten