Der "Grüne" Pfeil
Beim "Grünen Pfeil" (statisch, nicht leuchtend) darf nach rechts auch bei roter Ampel abgebogen werden!
Damit sind allerdings Regeln verbunden, deren Einhaltung für die Sicherheit von erheblicher Bedeutung ist.
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Überblick
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor:
Wenn ein Autofahrer beim "grünen Pfeil" nach rechts abbiegen will, muss er zunächst an der Haltlinie anhalten und auf Fußgänger und Radfahrer achten.
Sind keine Fußgänger und Radfahrer zu sehen, darf der Autofahrer langsam bis zur Sichtlinie vorfahren.
Kommt kein Querverkehr, darf er, auch ohne nochmal anzuhalten, nach rechts abbiegen.
Fußgänger, Radfahrer und der Querverkehr haben Vorfahrt!
Hinweise für ganz eilige Verkehrsteilnehmer:
- Das Abbiegen bei Rot ist nicht vorgeschrieben, aber erlaubt. Es besteht also keine Verpflichtung zum Abbiegen!
- Es ist nicht erlaubt, andere Autofahrer durch Hupen zum fahren aufzufordern.
Den meisten Verkehrsteilnehmer ist der kleine Grüne Pfeil und die damit verbundenen Regeln bekannt - aber noch nicht allen. Aus diesem Grunde werden für einen längeren Zeitraum vor den meisten Kreuzungszufahrten Hinweisschilder aufgestellt, welche erklären, dass bei Rot abgebogen werden darf, aber auf Fußgänger und Radfahrer zu achten ist.
Kontakt
Kontaktdaten E-Mail-Adresse 363-01-Verkehrslenkungstadt.leverkusende Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
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Details
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung
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Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Tobias Scheibe Bezirk II: Berg. Neukirchen, Quettingen, Bürrig, Opladen, Küppersteg Jan Schwarzenthal Bezirk I: Hitdorf, Rheindorf, Wiesdorf, Manfort Katharina Zager Bezirk III: Schlebusch, Lützenkirchen, Steinbüchel, Alkenrath Organisationseinheiten