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Abt. Verkehrslenkung

Verkehrslenkung 

  • Überblick

    Im Rahmen der Verkehrslenkung werden alle notwendigen Anordnungen getroffen.

    Hierzu gehören z. B.

    • Verkehrsanordnungen für die städt. Beschilderungen, Markierungen und sonstige Verkehrseinrichtungen incl. Lichtsignalanlagen etc.
    • Verkehrsanordnungen für die Wegweisungs- und Straßennamensbeschilderung
    • Beschränkung oder Verbot des Verkehrs auf bestimmten Straßen oder Straßenstrecken
    • Kennzeichnen von Parkmöglichkeiten für Schwerbehinderte
    • Kennzeichnung von Fußgängerbereichen, verkehrsberuhigten Bereichen oder geschwindigkeitsbegrenzten Zonen
    • Genehmigung von Großbaustellen, wenn Umleitungen oder Baustellenampeln erforderlich sind

    Die Anordnungen werden zum Teil in Zusammenarbeit mit der Polizei, der Feuerwehr sowie anderen Institutionen und Dienststellen gefertigt. Zum Teil kann es erforderlich sein, dass Verwaltungsvorlagen für Ausschüsse, Bezirke und Rat gefertigt werden müssen.

    Die Bearbeitung erfolgt auch im Rahmen von Anfragen/Beschwerden und Vorschlägen der Bürger*innen. Die Mitarbeiter*innen der Verkehrslenkung nehmen im Rahmen der Tätigkeit oftmals Ortsbesichtigungen wahr, auch gemeinsam mit Antragstellern/Beschwerdeführern.

    Hier können z. B. auch folgende Themen behandelt werden:

    • Halteverbote
    • Durchfahrtsverbote
    • Einbahnstraßen
    • Geschwindigkeitsbeschränkungen
    • Tempo-30-Zonen
    • Vorfahrtregelungen
    • Ausweisung von Taxenplätzen und Haltestellen
    • Beseitigung möglicher Gefahrenstellen

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Kontaktdaten
  • Dienstleistungen

  • Kontakt

    Mitarbeiter der Organisation

    Liste der Personen
     Conchita Laurenz
     Tobias Scheibe Bezirk II - Berg. Neukirchen, Quettingen, Bürrig, Opladen, Küppersteg
     Jan Schwarzenthal Bezirk I: Hitdorf, Rheindorf, Wiesdorf, Manfort
     Katharina Zager Bezirk III - Schlebusch, Lützenkirchen, Steinbüchel, Alkenrath

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