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Abt. Verkehrslenkung
Fußgängerüberwege / Zebrastreifen

Fußgängerüberwege/Zebrastreifen 

Die Sicherung des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn ist eine der wichtigsten Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden und der Polizei.

  • Überblick

    Statistiken belegen, dass ca. 80 % aller Fußgängerunfälle beim Queren der Fahrbahn geschehen. Dabei ist der Anteil von Kindern und Senioren an den Fußgängerunfällen überproportional hoch. Als häufigste Unfallursachen stellen sich sowohl die Unachtsamkeit der Fußgänger als auch die Missachtung von Vorrang und Geschwindigkeitsbegrenzungen durch die Kraftfahrer heraus.

    Fußgänger haben an Fußgängerüberwegen grundsätzlich Vorrang !

    Allerdings sollten Fußgänger dieses Vorrangrecht nicht um jeden Preis erzwingen. Vor dem Überqueren sollten Fußgänger aufmerksam den Verkehr beobachten und mit ankommenden Fahrzeugführern Augenkontakt aufnehmen.

    Die richtige Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen ist eine wichtige Voraussetzung für den gewünschten Erfolg, nämlich mehr Sicherheit zu erzielen. In jedem Einzelfall müssen dabei die örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten sorgfältig überprüft werden. Werden "Zebrastreifen" an falscher Stelle, unter falschen Voraussetzungen oder sogar mangelhaft angelegt, so kann dies zu einem höheren Unfallrisiko führen. In besonderen Einzelfällen kann ein signalisierter Überweg (Ampel) die bessere Alternative sein.

    "Zebrastreifen" dürfen nur an übersichtlichen Stellen angelegt werden und wenn auf beiden Seiten Gehwege sowie ausreichend große Warteflächen vorhanden sind. Weitere Voraussetzungen sind grundsätzlich:

    • Eine Fahrzeugbelastung von mind. 300 Fahrzeugen pro Stunde, jedoch nicht mehr als 600 Fahrzeuge/ Stunde.
    • Mindestens 100 querende Fußgänger pro Stunde.
    • Bündelung des Fußgängerquerverkehrs, d. h., ca. 80 % der Fußgänger überqueren in diesem Bereich die Straße.
    • Soll der Fußgängerüberweg für besonders schutzbedürftige Personen (z. B. Schulkinder oder ältere Menschen) angelegt werden, können die o. g. Werte im Einzelfall auch unterschritten werden.
    • Fußgängerschutzinseln (Mitte der Fahrbahn) erleichtern häufig das Überqueren von breiten Fahrbahnen und sind oft Voraussetzung für das Anlegen eines "Zebrastreifens".

    Hinweis:

    Die Bearbeitung  erfolgt seitens der Mitarbeiter/innen stadtteilbezogen. Die Zuordnung kann unter den jeweiligen Ansprechpartnern/innen eingesehen werden.

    Kontakt

    Kontaktdaten

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

  • Details

    Rechtsgrundlagen

    • Straßenverkehrsordnung

     

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Tobias Scheibe Bezirk II: Berg. Neukirchen, Quettingen, Bürrig, Opladen, Küppersteg
      Jan Schwarzenthal Bezirk I: Hitdorf, Rheindorf, Wiesdorf, Manfort
      Katharina Zager Bezirk III: Schlebusch, Lützenkirchen, Steinbüchel, Alkenrath

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