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Abt. Verkehrslenkung
Unfallkommission Leverkusen

Unfallkommission Leverkusen 

Die Unfallkommission erstellt Konzepte, um Unfälle im Straßenverkehr zu verhindern. Ziel der Arbeit ist es, die Sicherheit zu steigern.

 

  • Überblick

    Was ist die Unfallkommission?

    Die Unfallkommission wird durch die Straßenverkehrsbehörde (Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr) eingerichtet. Mitglieder sind die Straßenbauverwaltung (Fachbereich Tiefbau, Technische Betriebe Leverkusen (TBL), Landesbetriebe Straßen NRW), Bezirksregierung Köln, Polizei- und Straßenverkehrsbehörde. 

    Aufgaben und Ziele der Unfallkommission:

    Ein Ziel der Unfallkommission ist es, anhand der polizeilichen Statistiken zu örtlichen Verkehrsunfällen, Aufschluss über die Entwicklung des Unfallgeschehens im Stadtgebiet zu erhalten.
    Mit Hilfe der Auswertungen sollen Stellen, an denen sich Unfälle häufen früh erkannt werden. Zudem können so Zusammenhänge zwischen dem Unfall-Geschehen und baulichen oder verkehrlichen Gegebenheiten der Orte und Umgebung festgestellt werden (unfallbegünstigende Faktoren). Besondere Bedeutung hat dabei, Unfälle mit schwerverletzten oder getöteten Menschen zu verhindern.
    Verschiedene Maßnahmen werden als Ergebnis festgelegt.

    Das Ergebnis der örtlichen Unfalluntersuchung dient

    • den Straßenverkehrsbehörden für verkehrsregelnde und -lenkende Maßnahmen
    • den Polizeibehörden für Maßnahmen der Verkehrssicherheitsberatung und Verkehrsüberwachung
    • den Straßenbaubehörden für straßenbauliche Maßnahmen

    Diese drei Behörden arbeiten dann eng zusammen.

    Die Unfallhäufungs-Stellen werden in Kategorien eingeteilt:
    Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten
    Kategorie 2: Verkehrsunfall mit Schwerverletzten
    Kategorie 3: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten
    Kategorie 4: Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden

    Zur Identifikation einer Unfallhäufungsstelle müssen bei Unfällen des gleichen Grundtyps in der Kategorie 1-4 mind. 3 Unfälle im Jahr auftreten und bei Unfällen ungleichen Grundtyps in der Kategorie 1-2 mind. 3 Unfälle. 

    Auf der Basis der jährlichen Kommissionssitzungen werden mit den Teilnehmern mögliche Maßnahmen zur Unfallverhütung festgelegt und im Anschluss umgesetzt.

    Nach dem Runderlass des Innenministeriums NRW vom 12.02.2003 haben die Straßenverkehrs-, Straßenbau- und Polizeibehörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten und in gemeinsamer Verantwortung dafür zu sorgen, dass die Ziele der Unfallkommission erreicht werden.

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    Kontakt

    Kontaktdaten

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

  • Details

    Rechtsgrundlagen

    • Straßenverkehrsordnung
    • Runderlass zur Auswertung von Straßenverkehrsunfällen des Innenministeriums NRW vom 12.02.2003

     

     

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Tobias Scheibe Bezirk II: Berg. Neukirchen, Quettingen, Bürrig, Opladen, Küppersteg
      Jan Schwarzenthal Bezirk I: Hitdorf, Rheindorf, Wiesdorf, Manfort
      Katharina Zager Bezirk III: Schlebusch, Lützenkirchen, Steinbüchel, Alkenrath

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