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Abt. Verkehrslenkung
Warnblinkanlage an Linien- oder Schulbussen

Warnblinkanlage an Linien- oder Schulbussen 

Bedeutung der eingeschalteten Warnblinklichtanlage bei fahrenden und haltenden Linien- und Schulbussen

  • Überblick

    Um auch den Bereich des Schulweges zu sichern, der mit dem Bus zurückgelegt wird, wurde bereits vor Jahren in der Straßenverkehrsordnung zusätzlich eine Regelung zur Einschaltung der Warnblinkanlage an Bussen eingeführt. Das bedeutet, dass beim Anfahren bzw. Halten die Warnblinkanlage der Busse eingeschaltet werden muss. Dies gilt aber nur für die ausdrücklich von den Fachbereichen Straßenverkehr und Schulen sowie von der Polizei Leverkusen als gefährlich eingestuften Bushaltenstellen. Eine Voraussetzung zur Aufnahme der jeweiligen Bushaltestellen in das o. g. Projekt ist u.a., dass die Haltestellen häufig von Kindern frequentiert werden und an einer Hauptverkehrsstraße liegen.

    Die betreffenden Bushaltestellen werden den Busunternehmern mitgeteilt, die ihrerseits die eingesetzten Busfahrer schulen müssen.

    Verkehrsteilnehmer müssen an derartigen Haltestellen mit unvorhersehbarem Verhalten der Kinder rechnen und folgende Regeln beachten:

    • bei eingeschalteter Warnblinkanlage und während der Bus noch fährt, darf nicht überholt bzw. vorbei gefahren werden.
    • wenn der Bus an der Haltestelle hält, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 7 km/h) am Bus vorbei gefahren werden. Dies gilt ebenfalls für die Verkehrsteilnehmer auf der gegenüberliegenden Fahrbahn.

     

    Sonstige unterstützende Schulwegsicherungsmaßnahmen

    Als unterstützende Maßnahme zur Sicherung der Schulwege werden in unmittelbarer Nähe der Schulen u. a. Geschwindigkeitskontrollen, Kontrollen der geparkten Fahrzeuge sowie allgemeine Polizeikontrollen durchgeführt, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit und der genannten Regelungen sicherzustellen.

    Kontakt

    Kontaktdaten

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

  • Details

    Rechtsgrundlagen

    • Straßenverkehrsordnung

     

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Tobias Scheibe Bezirk II: Berg. Neukirchen, Quettingen, Bürrig, Opladen, Küppersteg
      Jan Schwarzenthal Bezirk I: Hitdorf, Rheindorf, Wiesdorf Manfort
      Katharina Zager Bezirk III: Schlebusch, Lützenkirchen, Steinbüchel, Alkenrath

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