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Mobilität und Klimaschutz (FB 31)
Förderprogramm "Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen"

Förderprogramm "Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen" 

Wie vom Fachbereich Mobilität und Klimaschutz erwartet, hat es am 16. Oktober 2023, einen großen Andrang für das Förderprogramm „Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen“ gegeben. Nach einer ersten Sichtung der Vollständigkeit der Anträge ist das Fördervolumen in Höhe von 100.000 Euro bereits ausgeschöpft. Daher wird gebeten, keine weiteren Anträge für das Photovoltaik-Förderprogramm zu stellen. Die Antragsformulare sind nicht mehr verfügbar.
  • Überblick

    Der Rat der Stadt Leverkusen hat das Förderprogramm "Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen" in seiner Sitzung am 25.09.2023 beschlossen. Eine Antragstellung für das Förderprogramm ist ab dem 16.10.2023 möglich. Ab diesem Tag wird das PDF-Antragsformular auf dieser Seite zum Download zur Verfügung stehen. Die Prüfung der Förderanträge erfolgt in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Anträge. Maßgeblich ist der Eingang des vollständigen Antrags.

    Die Stadt Leverkusen strebt an, den Anteil an erneuerbaren Energien-Anlagen im Stadtgebiet zu erhöhen, um somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Zur Erreichung dieses Ziel fördert die Stadt ab 16.10.2023 die Errichtung von Photovoltaikanlagen an Dächern und Fassaden sowie die Installation von Steckersolar-Geräten finanziell. Förderfähig sind Anlagen sowohl auf privaten und gewerblich genutzten Dächern als auch auf Dächern von gemeinnützigen Organisationen, die sich im Stadtgebiet Leverkusen befinden. Die Stadt Leverkusen fördert den Kauf neu installierter Anlagen, die ab dem 01.07.2023 in Betrieb genommen worden sind.

    Ausgaben für die Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen an Dächern und Fassaden werden ab einer Leistung von 1 kWp gefördert. Um die Förderung zu erhalten, muss die Photovoltaikanlage nachweislich von einem Fachbetrieb installiert worden sein. Steckersolar-Geräte, die selber angeschlossen werden dürfen, sind förderfähig, wenn die Wechselrichterleistung zwischen 150 W und 600 W beträgt. Eine Drosselung der Wechselrichterleistung auf 600 Watt ist zulässig. Steckersolar-Geräte sowie Photovoltaikanlagen müssen den gültigen technischen Vorgaben entsprechen, um eine sichere Inbetriebnahme zu gewährleisten.

    Förderhöhe

    Nach der Inbetriebnahme der Photovoltaik- bzw. Steckersolar-Anlage wird die Fördersumme einmalig ausgezahlt. Diese wird bei Photovoltaikanlagen auf Dächern und an Fassaden anhand ihrer Leistung bemessen:

    Leistung der Photovoltaikanlage (Dach- oder Fassadenanlage)

    Fördersatz

    Von 1 bis 2 kWp

    450 €

    Über 2 bis 5 kWp

    500 €

    Über 5 bis 10 kWp

    750 €

    Über 10 bis 30 kWp

    750 € von den ersten 10 kWp + 50 €/ vollendetes weiteres kWp

    Ab 30 kWp

    1.750 €

    Bei Steckersolar-Geräten beträgt die Fördersumme 40 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 400 €.

    kWp ist die Abkürzung für Kilowattpeak. Mit der Maßeinheit Kilowatt-Peak (kWp), wird in der Photovoltaik die elektrische Leistung oder Nennleistung von Solarmodulen und ganzen Solaranlagen unter genormten Bedingungen bezeichnet.

    Antragstellung

    Der Andrang auf finanzielle Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms "Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen" war groß. Bereits am ersten Tag sind so viele Anträge gestellt worden, dass das Fördervolumen in Höhe von 100 000 Euro ausgeschöpft ist. Daher wird gebeten, keine weiteren Anträge für das Photovoltaik-Förderprogramm zu stellen. Die Antragsformulare sind nicht mehr verfügbar.

  • Details

    Hinweise

    Vorteile von Photovoltaikanlagen

    Die Stadt Leverkusen hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien zu erhöhen und somit Treibhausgasemissionen zu mindern. Solarenergie wird dabei eine entscheidende Rolle zugesprochen. 

    Die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage bietet vielfältige Vorteile. Auf diese Weise kann ein individueller Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden, da der produzierte Strom treibhausgasneutral ist und der CO2-Ausstoß pro Person reduziert wird. Zwar entstehen während Produktion und Transport der Anlage Emissionen, doch schon nach ein bis drei Jahren hat eine Photovoltaikanlage mehr Energie erzeugt als für ihre Herstellung aufgewendet wurde. Für Viele spielt aber auch die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage eine bedeutende Rolle. Die Anlage amortisiert sich vor allem bei einem hohen Stromverbrauch relativ schnell, gerade wenn zusätzlich ein Elektroauto geladen wird. Der produzierte Solarstrom ist wesentlich günstiger als wenn er zugekauft würde. So sinken die jährlichen direkten Stromkosten erheblich. Zusätzlich zum verbrauchten Strom erhalten PV-Anlagenbetreibende pro eingespeiste Kilowattstunde in das Netz einen festgelegten Betrag über die EEG-Umlage. Die Vergütungssätze variieren je nach Leistungsstärke der Anlage. Hier können Sie die Wirtschaftlichkeit ihrer geplanten Photovoltaikanlage unter ihren individuellen Voraussetzungen testen. 

    Ein weiteres Plus einer Photovoltaikanlage ist, dass Anlagenbetreibende nicht mehr so stark den Preisschwankungen an der Strombörse ausgesetzt sind. Da Sonnenenergie eine relativ beständige Energiequelle ist, bleiben die Kosten der Stromerzeugung konstant. 

    Gut zu wissen:

    Wenn zusätzlich zu einer Photovoltaikanlage eine Dachbegrünung umgesetzt wird, kann im Rahmen des Förderprogramms Dach- und Fassadenbegrünung eine Förderung für die Dachbegrünung sowie eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 500 € für die Kombination aus Dachbegrünung und Photovoltaikanlage beantragt werden. Nähere Informationen zum Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung finden Sie hier.

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