Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut
Antrag stellen: Träger Sozialer Infrastruktur
Sozial- und Schuldnerberatungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können bis zum 30. September 2023 eine Bedarfsmitteilung an das Dezernat für Bürger, Umwelt und Soziales einreichen.
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind zum Beispiel Lebensmittel-Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen, medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs, aber auch Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren/Stadtteilen („Stadtteilwohnzimmer“, „Wärmeräume“). Die hier vorgenommene Auflistung ist nicht abschließend.
In erster Linie sollen Anlaufstellen und Einrichtungen für Menschen aus einkommensarmen Haushalten und/oder mit besonderen Bedarfslagen, die aufgrund ihrer individuellen Lebensumstände auf Hilfestellungen angewiesen und bedingt durch erhebliche Preissteigerungen besonders betroffen sind, unterstützt werden.
Kindergärten und Sportvereine können einen Antrag stellen, wenn Sie in erster Linie Mitglieder aus einkommensarmen Haushalten mit besonderen Bedarfslagen betreuen.
Die Billigkeitsleistungen werden nur für Ausgaben gewährt, für die keine anderen Förderungen beantragt oder bewilligt wurden. Doppelförderungen sind somit ausgeschlossenen.
Hier finden Sie die Antragsdokumente:
Weitere Informationen des Landes
Bitte beachten Sie, dass die Anträge nach den jeweils gültigen Vorschriften des Landes geprüft werden.