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Kfz - Ausnahmegenehmigung Parkerleichterung für Schwerbehinderte 

  • Überblick

    Der Antrag für einen "blauen Parkausweis" muss persönlich bei der Zulassungsbehörde gestellt werden und folgende Kriterien erfüllen:

    • Außergewöhnlich Gehbehinderte mit dem Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis
    • Blinde mit dem Merkzeichen "BL" im Schwerbehindertenausweis
    • Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie (Contergan) oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen

    Das Antragsformular steht Ihnen unter Downloads/Links zum Ausdruck zur Verfügung.

    Eine Liste über zulässige Parkerleichterungen können Sie ebenfalls über Downloads/Links ausdrucken.

    Der "blaue Parkausweis" mit dem Rollstuhlfahrersymbol gilt EU-einheitlich und wird in der Regel bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises erteilt, jedoch maximal für fünf Jahre. Er muss immer offen hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.

    Sie können auch online einen Termin für dieses Anliegen buchen. Bitte folgen Sie diesem Link zur Online-Terminvereinbarung.

    Öffnungszeiten


    Eine Vorsprache ist  - bis auf die Außerbetriebssetzungen -  nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
    Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen.

  • Details

    Unterlagen

    • Antrag
    • Personalausweis oder Pass
    • Kopie des Schwerbehindertenausweises. Falls dieser noch nicht vorliegt, können Sie auch eine Kopie des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes beziehungsweise den Bescheid der ausstellenden Behörde vorlegen.
    • Bei Verlängerung: Zusätzlich die abgelaufene Ausnahmegenehmigung

    Gebühren

    Die Gebühr beträgt 12,00 €

    Rechtsgrundlagen

    • Straßenverkehrsordnung
  • Kontakt

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