KFZ - Verlust der Fahrzeugkennzeichen - per Post
Sie haben das Nummernschild Ihres Auto verloren oder es wurde Ihnen gestohlen?
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Überblick
Dann müssen Sie ein neues beantragen. Denn das verlorene beziehungsweise gestohlene Nummernschild wird aus Sicherheitsgründen für zehn Jahre gesperrt.
Per Post
Alle notwendigen Unterlagen finden Sie hier unter dem Reiter "Details". Bitte beachten Sie, welche der Dokumente im Original und welche in Kopie (gut leserlich) an uns gesandt werden müssen.
Kennzeichen online auswählen: Bitte reservieren Sie vorab gebührenfrei ein Kennzeichen, auch dann, wenn Sie keinen besonderen Wunsch haben. (Auswahl: "Das nächste freie Kennzeichen reservieren"). Nähere Informationen auch zu Wunschkennzeichen und Buchung unter Link zum Kennzeichen online.
Die vollständigen Unterlagen mit dem formlosen Antrag für ein neues Kennzeichen senden Sie bitte an:Stadt Leverkusen
Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr
Kfz-Zulassungsstelle
Haus-Vorster Str. 8
51379 LeverkusenBitte ergänzen Sie den formlosen Antrag um Ihre E-Mailadresse und eine Telefonnummer.
Sobald alles abholbereit ist, erhalten Sie unaufgefordert von uns eine Mitteilung mit einem Termin. Sollten Sie als Halter nicht selbst zum Abholen kommen, muss von Ihrem Vertreter eine Vollmacht und Ihr Original-Ausweis oder Pass vorgelegt werden. Die Kennzeichenschilder bringen Sie bitte mit.
Vor Ort an der Zulassungsstelle haben die Büros der Schildermacher geöffnet, so dass Sie auch dort die Schilder kurzfristig anfertigen lassen können.Ähnliche Produkte
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist - bis auf die Außerbetriebssetzungen - nur nach vorheriger Terminvereinbarung online möglich.
Für kurzfristige Anliegen können Sie die Zulassung auf dem Postweg nutzen. -
Details
Unterlagen
Im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Eventuell noch vorhandenes Kennzeichen (bei Verlust oder Diebstahl nur eines Kennzeichens)
In Kopie
- Bericht über letzte Hauptuntersuchung
- Bei Diebstahl der Schilder: Vorlage der Diebstahlsanzeige
- Pass oder Personalausweis (auch der vertretenden Person)
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Personalausweise der Eltern oder Personalausweis des Vormundes
- Vollmacht und Erklärung über den Verlust oder Diebstahl bei VertretungGebühren
- 28,20 €
- Eventuell zuzüglich 10,20 € für Wunschkennzeichen,
- Eventuell zuzüglich 3,90 € für die Zulassungsbescheinigung Teil II
- Eventuell zuzüglich 5,10 € für den Umtausch Fahrzeugbrief in Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zuzüglich der Kosten der Kennzeichenschilder
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Straßenverkehrsgesetz
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
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Downloads / Links
Links und Downloads
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