Bildung und Teilhabe (BuT)
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt.
Bitte beachten: Alle Anträge auf diese Leistungen sind im Fachbereich Soziales der Stadt Leverkusen zu stellen.
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Überblick
Aktuelle Öffnungszeiten/Erreichbarkeit:
Das Sachgebiet Bildung und Teilhabe ist bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Um einen Antrag zu stellen, ist unbedingt die Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides erforderlich.
Was genau wird gefördert?- Ausflüge und Fahrten in Kindertageseinrichtungen und Schulen
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Mittagsverpflegung
- Soziale und kulturelle Teilhabe (bis zum 18. Lebensjahr)
- Schulbedarf (Antrag bei Wohngeld- oder Kinderzuschlag erforderlich)
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche unter 18 bzw. 25 Jahren aus Familien, die: - SGB II - Leistungen des Jobcenters (Grundsicherung für Arbeitssuchende / Arbeitslosengeld II - Hartz IV)
- SGB XII - Leistungen des Sozialamtes (Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt)
- AsylbLG - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.
Die Leistungen des Schulbedarfs werden bei Bezug von SGB II, SGB XII und AsylbLG-Leistungen direkt von der leistungsgewährenden Stelle, also von Jobcenter bzw. Sozialamt übernommen, ohne Antrag, soweit der Schulbesuch bekannt ist (Schulbescheinigung vorliegt). Wohngeld- und Kinderzuschlagempfänger müssen einen separaten Antrag stellen.
Alle anderen Leistungen müssen beantragt werden. Die verschiedenen Anträge können Sie unter Downloads/Links als PDF-Datei herunter laden.
Wie werden die Leistungen ausgezahlt?
Die Leistungen werden mittels Gutschein oder Direktzahlung an den Anbieter erbracht. Lediglich die Leistungen für Schülerbeförderung und Schulbedarf werden an den Berechtigten selbst gezahlt.
Kann ich mehrere Leistungen beantragen?
Es ist durchaus möglich mehrere Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.Sobald eine Kontaktaufnahme zwecks Beratung erfolgt (persönlich, Telefon, Fax, Email) nehmen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis. Diese finden Sie unter „Downloads“.
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Details
Hinweise
Hinweise zur Beantragung der Schülerbeförderungskosten:
Wenn Sie ein Schülerticket in Höhe von 7,00 € oder 14,00 € beziehen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen mit dem Grundantrag ein:- Kopie des Schülertickets
- letzter Kontoauszug, wo die Abbuchung zu ersehen ist oder anderer Nachweis der Zahlung
- Bescheinigung über einen zu leistenden Eigenanteil
oder:
- genaue Angabe der besuchten Schule (Name, Anschrift)
- Ablehnungsbescheid des Schulträgers zur Übernahme der Fahrtkosten
- Bescheinigung über einen zu leistenden Eigenanteil
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Downloads / Links
Informationen Ministerium
Formulare
- GrundantragDer Grundantrag muss in jedem Fall ausgefüllt und gestellt werden.
- Nachhilfe Fragebogen Antragsteller
- Nachhilfe Fragebogen Leistungsanbieter
- Nachhilfe Fragebogen Schule
- Antrag eintägige Ausflüge
- Anlage mehrtägige Klassenfahrten
- Anlage Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung
Datenschutzerklärung
- Grundantrag
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Frau Bischoff Buchstabenbereich Hau-Ja Frau Galow Buchstabenbereich C-Dt Frau Gayda Buchstabenbereich Jb-Lam Frau Italiano Buchstabenbereich Rf-Steq Frau Klippstein Buchstabenbereich A-An Frau Mehovic Buchstabenbereich Du-Hat Stephanie Nica Sachgebietsleiterin Frau Richartz Buchstabenbereich Ao-B Frau Schmidt Buchstabenbereich Ster-Z Frau Schumann Buchstabenbereich Lan-M Herr Uebber Buchstabenbereich N-Re Organisationseinheiten