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Schwerbehindertenausweise 

Telefonische Beratung, persönliche Beratung nach Terminabsprache, Ausgabe von Antragsvordrucken, Bearbeitung von Anträgen, Verlängerungen Schwerbehindertenausweise.

  • Überblick

    Termine: nach telefonischer Absprache

    Die Unterlagen können in den Außenbriefkasten eingeworfen oder an der Information abgegeben werden. Eine persönliche Antragsabgabe ist nicht erforderlich.

    Hinweis: Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Anträge und Widersprüche beträgt fünf bis sechs Monate.

    Wie Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen und den Antrag richtig ausfüllen erfahren Sie unter Downloads/Links: Häufig gestellte Fragen (FAQ).



    Kontakt

    Kontaktdaten
    Telefon  406-5032

    Adresse

    Anschrift

    Verwaltungsgebäude Goetheplatz
    Goetheplatz 1-4
    51379 Leverkusen

    Postanschrift

    Stadt Leverkusen
    Stadtverwaltung
    Postfach 10 11 40
    51311 Leverkusen

    Kartenansicht

    Barrierefreiheit

  • Details

    Unterlagen

    Folgende Unterlagen werden für einen Antrag benötigt:

    - Antragsformular
      Antragsvordrucke sind in den Verwaltungsgebäuden
      Goetheplatz 1–4, Erdgeschoss, 51379 Leverkusen-Opladen
      Miselohestraße 4, Erdgeschoss 51379 Leverkusen-Opladen
      Info Rathaus Wiesdorf, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Leverkusen

      Online erhalten Sie den Vordruck als PDF auf dieser Seite unter den Reiter
      (Downloads/Links).

    Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag hier online zu stellen.

    - Sofern vorhanden:

    Unterlagen über den Gesundheitszustand (z.B. Befundberichte, ärztliche Gutachten
    (auch Kurschlussgutachten, Pflege-, Betreuungsgutachten), EKG-, Labor- und
     Röntgenbefunde - keine Röntgenbilder -), die nicht älter als zwei Jahre sind.

    Falls Sie über keine Unterlagen verfügen, wird mit dem Antrag eine
    Einverständniserklärung erfragt und diese Unterlagen von den von Ihnen benannten
    Stellen und Personen angefordert.

    - evtl. ein Lichtbild

    - Bei ausländischen Mitbürgern zusätzlich eine Bescheinigung der zuständigen
      Ausländerbehörde oder eine Kopie des Passes zum Nachweis des rechtmäßigen
      Aufenthalts

    - Wird der Antrag von einer/einem Vertreter/in gestellt: zusätzlich die (Vorsorge-)
      Vollmacht bzw. Bestellungsurkunde

    Rechtsgrundlagen

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

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