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Parkraumkonzeption Leverkusen

Parkraumkonzeption Leverkusen 

Parkraumbewirtschaftungsgebiete werden in der Regel dort eingeführt, wo besonders hoher Parkdruck herrscht, um so allen Interessen (Einzelhandel, Gewerbebetrieben, Anwohnern, Besuchern, Individualverkehr u. ä.) möglichst gerecht zu werden.

  • Überblick

    Für die Kernbereiche der Stadtteile Wiesdorf und Opladen wurde in der Vergangenheit das sogenannte Parkraumbewirtschaftungskonzept eingeführt.

    Diese Konzeption dient der Minimierung der Parksuchverkehre, schafft u.a. reine Bewohnerparkflächen und es werden höhere Frequentierungen des Parkraums für Besucher erreicht.

    Nachdem ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.05.1998 - 3 C 11.97  lediglich eine kleinräumige Anordnung von Anwohnerparkbereichen zugelassen hatte, sind die gesetzlichen Grundlagen nunmehr dahingehend geändert worden, dass  Bewohner-Parkvorrechte großräumig angeordnet werden können. Diese Parkregelung gilt für Bewohner städt. Quartiere mit erheblichem Parkraummangel.

    Die Anordnung derartiger Bewohnerparkvorrechte ist nur dort zulässig, wo aufgrund fehlender privater Stellflächen und eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städt. Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Diese Bezirke sind unter Berücksichtigung des Gemeingebrauchs, des vorhandenen Parkdrucks und der örtlichen Gegebenheiten festzulegen, wobei es sich um Nahbereiche handeln muss, die von Bewohnern städt. Quartiere üblicherweise zum Parken aufgesucht werden. Die max. Ausdehnung dieses Bereichs darf nicht mehr als 1.000 m betragen. Innerhalb eines solchen Bereichs dürfen werktags von 9.00 - 18.00 Uhr nicht mehr als 50 %, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75 % der insgesamt zur Verfügung stehenden Parkflächen für die Bewohner reserviert werden.

    Die Parkraumkonzeptionen sehen folgende Zuordnung der Parkflächen vor:
    - reine Bewohnerparkgebiete, d.h. die Nutzung der Parkflächen ist nur den Bewohnern gestattet,
    - Nutzung der Flächen gemeinsam durch Bewohner und Kurzzeitparker,
    - Nutzung der Flächen nur durch Kurzzeitparker.

    Bei weiteren Fragen geben die zuständigen Ansprechpartner*innen der Verkehrslenkung gerne Auskunft.

    Kontakt

    Kontaktdaten

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

  • Details

    Rechtsgrundlagen

    • Straßenverkehrsordnung

     

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Tobias Scheibe Bezirk II - Berg. Neukirchen, Quettingen, Bürrig, Opladen, Küppersteg
      Jan Schwarzenthal Bezirk I: Hitdorf, Rheindorf, Wiesdorf, Manfort
      Katharina Zager Bezirk III - Schlebusch, Lützenkirchen, Steinbüchel, Alkenrath

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