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Tempo-30-Zonen 

Aus der Vielzahl der in den letzten Jahren zur Verbesserung der Schulwegsicherheit bzw. Verkehrsberuhigung getroffenen verkehrsbehördlichen Anordnungen ist in den städtischen Wohnbezirken besonders die Einführung von Tempo-30-Zonen hervorzuheben.

  • Überblick

    In Leverkusen sind inzwischen eine Vielzahl von Wohngebieten als Tempo-30-Zonen ausgewiesen.

    Insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmer (z. B. Kinder, ältere Menschen, Behinderte) können das Herannahen von Fahrzeugen und deren Geschwindigkeit oft nicht richtig oder schnell genug einschätzen und sind daher im täglichen Straßenverkehr vermehrt gefährdet.

    Die Nichtbeachtung der in Tempo-30-Zonen zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist eine der meist begangenen Ordnungswidrigkeiten überhaupt und kein Kavaliersdelikt. Aus diesem Grunde werden sowohl von der Polizei und unter bestimmten Voraussetzungen vom Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.

    Bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ergibt sich ein Anhalteweg (= Reaktionsweg + Bremsweg) von 18 Metern. Der Anhalteweg verlängert sich bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h bereits um 10 Meter auf etwa 28 Meter. Der verlängerte Anhalteweg kann im Einzelfall schlimme Folgen für die übrigen Verkehrsteilnehmer haben. 

    Deshalb sollte Folgendes beachtet werden:

    Jeder sollte - auch im eigenen Interesse - in Tempo-30-Zonen den Fuß vom Gas nehmen und mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Angepasste Geschwindigkeit bedeutet nicht unbedingt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, sondern auch weniger. 

    Die folgende Tabelle verdeutlicht, mit welchen Sanktionen Autofahrer rechnen müssen, wenn sie in Tempo-30-Zonen zu schnell unterwegs sind:

    PKW
    Innerhalb Punkte Bußgeld Fahrverbot
    bis 10 km/h 0            30 € nein
    11-15 km/h 0            50 € nein
    16-20 km/h 0            70 € nein
    21-25 km/h 1          115 € nein
    26-30 km/h 1          180 € nein
    31-40 km/h 2          260 € 1 Monat
    41-50 km/h 2          400 € 1 Monat
    51-60 km/h 2          560 € 2 Monate
    61-70 km/h 2          700 € 3 Monate
    über 70 km/h 2          800 € 3 Monate

    Kontakt

    Kontaktdaten

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

  • Details

    Rechtsgrundlagen

    • Straßenverkehrsordnung

     

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Tobias Scheibe Bezirk II: Berg. Neukirchen, Quettingen, Bürrig, Opladen, Küppersteg
      Jan Schwarzenthal Bezirk I: Hitdorf, Rheindorf, Wiesdorf, Manfort
      Katharina Zager Bezirk III: Schlebusch, Lützenkirchen, Steinbüchel, Alkenrath

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