Tempo-30-Zonen
Aus der Vielzahl der in den letzten Jahren zur Verbesserung der Schulwegsicherheit bzw. Verkehrsberuhigung getroffenen verkehrsbehördlichen Anordnungen ist in den städtischen Wohnbezirken besonders die Einführung von Tempo-30-Zonen hervorzuheben.
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Überblick
In Leverkusen sind inzwischen eine Vielzahl von Wohngebieten als Tempo-30-Zonen ausgewiesen.
Insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmer (z. B. Kinder, ältere Menschen, Behinderte) können das Herannahen von Fahrzeugen und deren Geschwindigkeit oft nicht richtig oder schnell genug einschätzen und sind daher im täglichen Straßenverkehr vermehrt gefährdet.
Die Nichtbeachtung der in Tempo-30-Zonen zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist eine der meist begangenen Ordnungswidrigkeiten überhaupt und kein Kavaliersdelikt. Aus diesem Grunde werden sowohl von der Polizei und unter bestimmten Voraussetzungen vom Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.
Bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ergibt sich ein Anhalteweg (= Reaktionsweg + Bremsweg) von 18 Metern. Der Anhalteweg verlängert sich bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h bereits um 10 Meter auf etwa 28 Meter. Der verlängerte Anhalteweg kann im Einzelfall schlimme Folgen für die übrigen Verkehrsteilnehmer haben.
Deshalb sollte Folgendes beachtet werden:
Jeder sollte - auch im eigenen Interesse - in Tempo-30-Zonen den Fuß vom Gas nehmen und mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Angepasste Geschwindigkeit bedeutet nicht unbedingt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, sondern auch weniger.
Die folgende Tabelle verdeutlicht, mit welchen Sanktionen Autofahrer rechnen müssen, wenn sie in Tempo-30-Zonen zu schnell unterwegs sind:
PKW Innerhalb Punkte Bußgeld Fahrverbot bis 10 km/h 0 30 € nein 11-15 km/h 0 50 € nein 16-20 km/h 0 70 € nein 21-25 km/h 1 115 € nein 26-30 km/h 1 180 € nein 31-40 km/h 2 260 € 1 Monat 41-50 km/h 2 400 € 1 Monat 51-60 km/h 2 560 € 2 Monate 61-70 km/h 2 700 € 3 Monate über 70 km/h 2 800 € 3 Monate Ähnliche Produkte
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Liste der zuständigen Personen Tobias Scheibe Bezirk II: Berg. Neukirchen, Quettingen, Bürrig, Opladen, Küppersteg Jan Schwarzenthal Bezirk I: Hitdorf, Rheindorf, Wiesdorf, Manfort Katharina Zager Bezirk III: Schlebusch, Lützenkirchen, Steinbüchel, Alkenrath Organisationseinheiten