Sprungmarken
Sie befinden sich hier:
Startseite
Rathaus & Service
Bürgerservice Online
Abt. Verkehrslenkung
Verkehrsberuhigter Bereich

Verkehrsberuhigter Bereich 

Verkehrsberuhigte Bereiche sind meist relativ kurze Wohnstraßen mit geringem, sehr langsamen Verkehr und besitzen eine überwiegende Aufenthalts- und Erschließungsfunktion. Der Fahrzeugverkehr (Fahren und Parken) ist den übrigen Verkehren einschl. Fußgängern gleichberechtigt.

  • Überblick

    Verkehrsberuhigte Bereiche werden im Volksmund fälschlich auch häufig "Spielstraße" genannt. Im Verkehrsrecht gibt es auch reine Spielstraßen, jedoch kommen diese äußerst selten vor.

    Innerhalb von verkehrsberuhigten Bereichen gelten folgende Regelungen:

    1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
    2. Der Fahrzeugverkehr (auch Fahrräder) muss Schrittgeschwindigkeit (ca. 5 - 7 km/h) einhalten.
    3. Die Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
    4. Fußgänger dürfen ihrerseits den Fahrzeugverkehr nicht behindern!
    5. Das Parken außerhalb von markierten Stellplätzen (mit Farbe oder baulich angelegt) ist nicht erlaubt. Das kurzfristige Halten zum Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen ist hiervon ausgenommen.

    Der verkehrsberuhigte Bereich soll eine Mischfläche eigener Art sein und keine Fahrbahn mit Gehwegen haben (niveaugleicher Ausbau ist notwendig). Gewünscht ist ein friedliches und verkehrssicheres Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmer.

    Sämtliche reine Wohngebiete in Leverkusen sind inzwischen als Tempo-30-Zonen ausgewiesen. Sie stellen insoweit ebenfalls verkehrsberuhigende Maßnahmen dar, ohne verkehrsberuhigte Bereiche zu sein.

    Zahlreiche Verkehrsteilnehmer (auch Radfahrer) halten sich jedoch häufig nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Aus diesem Grunde finden im gesamten Stadtgebiet regelmäßige Geschwindigkeitsüberwachungen statt, die sowohl von der Polizei, als auch in bestimmten Fällen vom Fachbereich Straßenverkehr durchgeführt werden.

    Im Interesse der Verkehrssicherheit und des friedlichen Miteinanders sollten alle Verkehrsteilnehmer die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit ( 5 - 7 km/h) unbedingt beachten.

    Hinweis:

    Die Bearbeitung erfolgt seitens der Mitarbeiter/innen stadtteilbezogen. Die Zuordnung kann unter den jeweiligen Ansprechpartnern/innen eingesehen werden.

    Kontakt

    Kontaktdaten

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

  • Details

    Rechtsgrundlagen

    • Straßenverkehrsordnung

     

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Tobias Scheibe Bezirk II - Berg. Neukirchen, Quettingen, Bürrig, Opladen, Küppersteg
      Jan Schwarzenthal Bezirk I: Hitdorf, Rheindorf, Wiesdorf, Manfort
      Katharina Zager Bezirk III - Schlebusch, Lützenkirchen, Steinbüchel, Alkenrath

Vielen Dank fürs Teilen