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Anschlussvereinbarung

Die Anschlussvereinbarung wird in allen Schulen in der Regel im zweiten Schulhalbjahr der Klasse 9 ausgefüllt. Natürlich können sich die Vorstellungen der Schüler*innen, die nach dem 10. Schuljahr die Schule verlassen, auch ändern. In diesem Fall sollte die Anschlussvereinbarung aktualisiert werden.

Oberstufenschüler (auch am Berufskolleg) aktualisieren die Anschlussvereinbarung in der Q1.

Mit Hilfe der "Anschlussvereinbarung" soll der Berufs- und Studienorientierungsprozess in der allgemeinbildenden Schule resümiert werden. Sie dokumentiert die individuellen Entscheidungen und plant die weiteren Schritte der Jugendlichen. Ziel ist es, den Jugendlichen eine tragfähige Berufs- und Studienperspektive aufzuzeigen, mit der Brüche im Übergang von der Schule in Ausbildung oder Studium vermieden werden können.

Die Anschlussvereinbarung sollte in einem individuellen Gespräch zwischen Lehrkraft und Schüler*in, und möglichst mit Eltern, geschlossen werden. Hilfreich ist in manchen Fällen auch das Hinzuziehen anderer Akteure wie Schulsozialarbeiter/in oder Berufsberater/in.

Die Anschlussvereinbarung als Dokument verbleibt beim Schüler. Zur Aufbewahrung kann der Berufswahlpass dienen.

Die wichtigsten Daten der Anschlussvereinbarung werden in einem zweiten Schritt anonym in eine landesweite Datenbank (EckO) eingegeben. Diese Daten unterstützen die kommunale Planung von Angeboten für jugendliche Schulabgänger.

Arbeitshilfen

Die Arbeitshilfen finden Sie im Downloadbereich unter "Anschlussvereinbarung Sek I/Sek II".

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