Abfallentsorgung - Rechtsverordnungen
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Überblick
Für die gewerblichen Abfallerzeuger sind insbesondere nachstehende Rechtsgrundlagen von Bedeutung:Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
- Verzeichnis aller Abfallarten mit Kennzeichnung der als gefährlich eingestuften Abfälle, die als besonders überwachungsbedürftiger Abfall einer besonderen Nachweisführung bei der Entsorgung unterliegen
Nachweisverordnung (NachwV)
- Verordnung zur Regelung der Nachweisführung bei besonders überwachungsbedürftigen und überwachungsbedürftigen Abfällen, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
PCB-Abfallverordnung (PCB-/PCT-Abfallverordnung)
- Verordnung zu Entsorgungspflichten und Einstufungen von PCB-haltigen Abfällen, Nachweis- und Mitteilungspflichten
Altölverordnung (AltölV)
- Regelungen zur getrennten Entsorgung, Vermischungsverbote, Probenahme und Nachweisführung
Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
- Regelungen zur Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen und Bau- und Abbruchabfällen, Anforderungen an Sortieranlagen und Dokumentation
Bioabfallverordnung (BioAbfV)
- Regelungen zu Anforderungen an die Behandlung, Grenzwerte, Aufbringung, Bodenuntersuchung, Nachweispflichten
Batterieverordnung (BattV)
- Rücknahme-, Verwertungs- und Beseitigungspflichten
Altholzverordnung (AltholzV)
- Regelungen zur Zuordnung zu Altholzkategorien, Kontrolle und Beprobung, Getrennthaltungspflichten und Dokumentation
Alle bundesweiten Verordnungen können über die Internetseiten des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) aufgerufen und ausgedruckt werden. Unter dem Themenbereich Abfallwirtschaft stehen alle aktuellen Rechtsverordnungen, Entwürfe und Themenpapiere bereit.
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Adresse
Anschrift
Stadt Leverkusen - Fachbereich Umwelt
Quettinger Str. 220
51381 Leverkusen
Postanschrift
Stadt Leverkusen
Stadtverwaltung
Postfach 10 11 40
51311 LeverkusenKartenansicht
Hinweise
Anfahrt über die Autobahn:
Autobahnausfahrt 22-Leverkusen Opladen auf die Bundesstraße B8.
B8 Bonner Straße auf die Fixheider Straße fahren. Von dort aus links auf die Borsigstraße abbiegen und an der ersten Kreuzung rechts auf die Quettinger Straße abbiegen. Direkt auf der linken Seite befindet sich das Gebäude.Erreichbarkeit mit dem ÖPNV
Buslinien 209, 220, 231 - Haltestelle "Quettinger Straße"Links und Downloads
Öffnungszeiten
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
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Details
Rechtsgrundlagen
Neben den oben aufgeführten bundeseinheitlichen Rechtsverordnungen gibt es noch einige relevante Erlasse des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MUNLV). Praxisrelevant sind hier u.a. das Merkblatt über die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle und Erlasse über die Verwertung mineralischer Abfälle, die weitere stoffspezifische Anforderungen an die Entsorgung regeln.
Das Merkblatt über die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle kann unter Downloads/Links auf dieser Seite als PDF-Dokument heruntergeladen werden!
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