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Umwelttipp - Heizen mit Holz

Nicht nur steigende Heizöl- und Gaspreise führen zu großer Beliebtheit von sogenannten Einzelraumfeuerungsanlagen, also z.B. Kamin-, Kachel-, Grundöfen sowie offenen Kaminen. Dabei trägt das Verbrennen von Holz zur Belastung der Luft mit Schadstoffen, insbesondere Feinstaub, bei.

Heizen mit Holz

Neben den bei der Verbrennung freigesetzten Luftschadstoffen sind Einzelraumfeuerungsanlagen und das Heizen mit Holz auch hinsichtlich ihrer Klimabilanz nicht unumstritten. Soll dennoch nicht auf den Kaminofen verzichtet werden, ist es wichtig auf den ordnungsgemäßen Gebrauch zu achten, um Geruchs- und Qualmbelästigungen zu minimieren und Ärger mit Nachbarn und Behörden zu vermeiden. Hierzu gehört die richtige Bedienung einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Anlage sowie die Verwendung von geeignetem Brennstoff.

Holz und Lagerung

Grundsätzlich ist nur naturbelassenes Holz zu verwenden, welches vorzugsweise aus nachhaltiger, regionaler Forstwirtschaft stammt. Abfall und behandeltes Holz dürfen nicht verbrannt werden. Weiterhin muss das Brennholz trocken sein, d.h. eine Holzfeuchte von maximal 25 Prozent aufweisen. Bei der Trocknung sowie der Lagerung der Holzscheite sollte auf einen ausreichenden Schutz vor Regen und Schnee sowie einen möglichst sonnigen und luftigen Standort geachtet werden. Auch das Sammeln von Holz in Leverkusener Wäldern sollte grundsätzlich vermieden werden, in jedem Fall ist eine Erlaubnis des jeweiligen Eigentümers zwingend notwendig.

Ordnungsgemäße Bedienung

Für eine optimale Verbrennung kommt es darauf an, möglichst schnell eine hohe Temperatur zu erreichen. Dafür eignet sich die Anfeuerung von oben am besten. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hat hierfür ein Merkblatt erstellt, welches die wichtigsten Schritte des Anheizens aufzeigt.

Die richtige Anlage

Emissionsgrenzwerte sowie Mindestwirkungsgrade für Feuerungsanlagen werden in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) geregelt. Diese Anforderungen werden bei Einzelraumfeuerungsanlagen bereits vor Markteintritt im Rahmen der Typprüfung geprüft. Eine Bescheinigung über die Grenzwerteinhaltung für Ihre Schornsteinfegerin oder Ihren Schornsteinfeger erhalten Sie beim Kauf Ihres Ofens. Beachtet werden sollte zusätzlich, dass bestehende Anlagen, welche vor dem 22.03.2010 in Betrieb genommen wurden, ab dem 01.01.2025 neuen Grenzwerten unterliegen und ggf. nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter anderem in den Links zum Thema. 

Der Kauf einer modernen Anlage kann sich in mehrerlei Hinsicht lohnen: Man braucht weniger Holz und die Umwelt wird geschont, denn der Neue ist besser gegen Bedienungsfehler gewappnet. Besonders schadstoffarme Anlagen zeichnet das im Jahr 2019 für Kaminöfen eingeführte Zeichen Blauer Engel aus.

Weitere Informationen bietet das Informationsblatt des Fachbereichs Umwelt sowie die Broschüren des Umweltbundesamtes und des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz welche Sie unter den Links finden.

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