Abfallentsorgung - Abfallerzeugernummer
Eine Abfallerzeugernummer ist eine Identifikationsnummer, die ein gewerblicher Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer benötigt, wenn jährlich mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle bei ihm anfallen. Sie ist notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.
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Überblick
Die Abfallerzeugernummer muss bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen in die dazu erforderlichen Entsorgungsnachweise (Begleitscheine und/oder Übernahmescheine im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens, eANV) eingetragen werden.
Die Kennnummer wird in der Regel für den Entstehungsort des Abfalls (Betriebsstandort / Firmenstandort / Abbruch-, Gebäudesanierungsmaßnahme) vergeben. Bei der Stadt Leverkusen ist die Untere Abfallwirtschaftsbehörde für die Vergabe der Abfallerzeugernummer für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Gewerbebetriebe / Grundstücke verantwortlich.
Für Gewerbebetriebe in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln wird die Abfallerzeugernummer durch diese (Dezernat 52 – dezernat52bezreg-koeln.nrwde) vergeben.
Die Nummer ist vor Beginn der Entsorgung zu beantragen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 10 Werktage betragen. Bitte verwenden Sie das unter Downloads beigefügte "Formblatt Entsorgungskonzept" und senden dieses per Post oder per E-Mail frühzeitig zu.
Alternativ ist auch über das online-Portal GADSYS eine vollständig elektronische Beantragung der Abfallerzeugernummer möglich.
Alle notwendigen Dokumente und wichtige Verlinkungen finden Sie unter Downloads/Links.
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Öffnungszeiten
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
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Details
Gebühren
Die Tarifstelle 4.4.6.9 der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen sieht für die Vergabe von Identifikations-, Erzeuger-, Beförderer-, Entsorger-, Händler oder Maklernummern nach § 28 Nachweisverordnung (NachwV) eine Gebühr von jeweils 50 € vor.
Dabei handelt es sich um einen festen Gebührensatz, der für jede erteilte Kennnummer berechnet wird.
Rechtsgrundlagen
§ 28 der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV) vom 20. Oktober 2006
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Downloads / Links
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Anke Eisenberg